Ausbildungsdienst, 26.08.2026
Am Mittwoch beschäftigten wir uns mit dem Thema der Türnotöffnung. Dazu fuhren wir in den Stadtteil in Finow um dort praktisch zu üben.
Vor Ort gab es erstmal eine theoretische Einweisung in das Thema. Unteranderem dazu wann die Feuerwehr eine Tür öffnen darf und sich bzw. dem Rettungsdienst oder der Polizei Zutritt zur Wohnung verschaffen darf. Denn die Unversehrtheit der Wohnung ist durch die Grundrechte aus dem Grundgesetzt geschützt.
So sollte unteranderem auf jeden Fall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung, ob und wie ich eine Wohnung öffne zur Anwendung kommen. Dieser besagt, dass man seine geplanten Maßnahmen bevor diese umgesetzt werden auf die Angemessenheit prüfen soll. Das bedeutet zum Beispiel, ob ich eine Wohnung gewaltsam öffne, wenn ich mich noch mit der Person unterhalten kann und diese sich "augenscheinlich" in keiner akuten Zwangslage bzw. Gesundheitslage befindet. Hier sollte das mildeste Mittel zur Anwendung kommen, wie zum Beispiel das prüfen, ob ein Fenster geöffnet ist und man sich über dieses Zutritt verschaffen kann oder ob die Tür verschlossen ist oder nicht und diese eventuell durch die Nutzung von Türblechen zu öffnen ist.
Nachdem alle Fragen geklärt wurden, ging es in das Praktische.
So konnten wir uns an der Öffnung einer Tür mit unseren Türblechen üben. Danach ging es weiter mit dem Ziehen von Türschlössern mit Hilfe unseres Zieh-Fix. Sollte ein Schloss nicht gezogen werden können, haben wir noch die Möglichkeit dieses mit Hilfe einer Fräse aufzufräsen. Auch hierzu bestand natürlich die Möglichkeit sich darin zu üben.
Nachdem sich alle üben konnten, wurde gemeinsam der Platz gesäubert und wir fuhren wieder zurück ins Gerätehaus.

